Lebensmittel & Getränke Regeln
Lebensmittel & Getränke – Verkäuferregeln
Beim Verkauf von Lebensmitteln und Getränken über Leonardo24 müssen alle geltenden gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Der Verkäufer ist selbst dafür verantwortlich, dass seine angebotenen Produkte rechtmäßig verkauft, gekennzeichnet, gelagert und versendet werden.
1. Zulässige Angebote
Auf Leonardo24 dürfen grundsätzlich nur Lebensmittel und Getränke angeboten werden, deren Verkauf nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.
Dazu gehören beispielsweise:
- verpackte Lebensmittel
- Süßwaren und Snacks
- Konserven
- haltbare Lebensmittel
- Kaffee und Tee
- alkoholfreie Getränke
- Gewürze
- regionale Spezialitäten
- Lebensmittel aus eigener Herstellung, soweit deren Verkauf rechtlich zulässig ist
2. Verbotene Angebote
Nicht erlaubt sind insbesondere:
- verdorbene oder gesundheitsschädliche Lebensmittel
- Lebensmittel ohne die gesetzlich erforderliche Kennzeichnung
- Lebensmittel mit manipuliertem oder unleserlichem Etikett
- Produkte, deren Herkunft oder Zusammensetzung falsch angegeben wird
- gefälschte Lebensmittel oder Markenprodukte
- Produkte mit irreführenden Gesundheits- oder Heilversprechen
- Lebensmittel, deren Verkauf oder Versand gesetzlich nicht zulässig ist
- Produkte, bei denen erforderliche Genehmigungen oder Nachweise fehlen
3. Pflichtangaben zum Produkt
Bei vorverpackten Lebensmitteln müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen vorhanden sein.
Je nach Produkt können insbesondere erforderlich sein:
- Bezeichnung des Lebensmittels
- Zutatenverzeichnis
- Kennzeichnung von Allergenen
- Nettofüllmenge
- Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder Verbrauchsdatum
- besondere Lagerungs- und Verwendungshinweise
- Name/Firma und Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers
- gegebenenfalls Ursprungsland oder Herkunftsort
- gegebenenfalls Gebrauchsanleitung
- Nährwertdeklaration
- bei alkoholischen Getränken über 1,2 Vol.-% die Angabe des Alkoholgehalts
Die konkreten Pflichtangaben können abhängig von der Art des Lebensmittels variieren.
4. Angaben im Leonardo24-Angebot
Der Verkäufer muss die für den Onlineverkauf vorgeschriebenen Produktinformationen vollständig und wahrheitsgemäß in seinem Angebot angeben.
Insbesondere dürfen Angaben zu:
- Zutaten
- Allergenen
- Inhaltsstoffen
- Menge
- Herkunft
- Eigenschaften
- Nährwerten
- Lagerung
nicht falsch oder irreführend sein.
Bei Onlineangeboten müssen die meisten Pflichtinformationen bereits vor Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein. Das Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum stellt dabei grundsätzlich eine Ausnahme dar.
5. Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum
Das MHD darf nicht verändert, entfernt oder unleserlich gemacht werden.
Bei leicht verderblichen Lebensmitteln ist anstelle des MHD gegebenenfalls ein Verbrauchsdatum erforderlich.
Lebensmittel mit ungewöhnlich kurzer Resthaltbarkeit sollten im Angebot deutlich gekennzeichnet werden, damit Käufer vor dem Kauf entsprechend informiert sind.
6. Allergene
Allergene müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angegeben und im Zutatenverzeichnis entsprechend hervorgehoben werden.
Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass die Angaben vollständig und korrekt sind.
7. Selbst hergestellte Lebensmittel
Wer selbst hergestellte Lebensmittel verkauft, muss ebenfalls die für sein Produkt geltenden gesetzlichen Vorschriften beachten.
Insbesondere dürfen Zutaten, Allergene, Mengenangaben und sonstige vorgeschriebene Informationen nicht fehlen.
Die Bezeichnung „hausgemacht“ ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung.
8. Lagerung und Versand
Der Verkäufer muss sicherstellen, dass Lebensmittel während Lagerung und Versand entsprechend den für das jeweilige Produkt erforderlichen Bedingungen behandelt werden.
Bei kühl- oder tiefkühlpflichtigen Produkten muss insbesondere eine geeignete Transport- und Kühlkette gewährleistet werden.
9. Alkoholische Getränke
Beim Verkauf alkoholischer Getränke müssen die hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Bei Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol ist insbesondere der vorhandene Alkoholgehalt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben anzugeben.
10. Verantwortung des Verkäufers
Der Verkäufer trägt die alleinige Verantwortung für:
- die Rechtmäßigkeit seines Angebots
- die Richtigkeit seiner Produktinformationen
- die ordnungsgemäße Kennzeichnung
- die Qualität und Verkehrsfähigkeit der Ware
- die Einhaltung von Hygiene- und Lagerungsvorschriften
- den ordnungsgemäßen Versand
- erforderliche Genehmigungen und Nachweise
Leonardo24 ist nicht der Hersteller oder Lebensmittelunternehmer des angebotenen Produkts.
11. Verstöße
Leonardo24 kann Angebote entfernen oder Verkäuferkonten einschränken, wenn:
- gesetzliche Vorschriften verletzt werden,
- vorgeschriebene Produktinformationen fehlen,
- falsche oder irreführende Angaben gemacht werden,
- ein Produkt als möglicherweise gesundheitsschädlich gemeldet wird,
- erforderliche Nachweise nicht erbracht werden können.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann der Verkäufer dauerhaft von der Nutzung der Kategorie „Lebensmittel & Getränke“ ausgeschlossen werden.
12. Hinweis für Verkäufer
Mit dem Einstellen eines Lebensmittels oder Getränks bestätigt der Verkäufer, dass er für die Einhaltung aller für sein Angebot geltenden gesetzlichen Vorschriften verantwortlich ist.
Leonardo24 behält sich vor, Angebote stichprobenartig zu prüfen und bei begründetem Verdacht auf einen Rechtsverstoß weitere Nachweise vom Verkäufer anzufordern.